Impressum
Claudia Beilicke / Heilpraktiker
Mannheimer Str. 28
76676 Graben-Neudorf - Raum Bruchsal - Landkreis Karlsruhe
Tel.: 07255 / 74 98 14
email: claudia@naturheilpraxis-beilicke.de
web: www.naturheilpraxis-beilicke.de
Rechtliche Hinweise:
Als Heilpraktiker tätig aufgrund der “Erlaubnis zur Ausübung der Heilkundeohne Bestallung” gemäß §1 Abs.1
des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung(Heilpraktikergesetz, BGBl. III 2122-2) vom 17.2.1939.
Die Erlaubnis wurde am 18. Juni 2018 durch das Gesundheitsamt Karlsruheerteilt.
Zuständige Behörde der Naturheilpraxis Claudia Beilicke ist dasGesundheitsamt Karlsruhe.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der1.Durchführungsverordnung zum
Heilpraktikergesetz vom 18.2.1939 (BGBl. III 2122-2-1).
Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung fürHeilpraktiker und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Claudia Beilicke (Heilpraktikerin) behält es sich vor,
Teile des Internetangebotes oder das gesamte Internetangebot zu verändern,zu ergänzen, zu löschen oder einzustellen.
Hinweis: Einige der vorgestellten Verfahren sind in ihrer Wirkung von derSchulmedizin noch nicht
eindeutig erwiesen und/oder wissenschaftlich annerkannt.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:
Continentale Sachversicherungs AG
Ruhrallee 92
44119 Dortmund
Geltungsraum der Versicherung: Bundesrepublik Deutschland
Rechtshelfsbelehrung:
(1) Wir weisen darauf hin, dass dieses Onlineangebot deutschem Rechtunterliegt. Die Beziehung zwischen den Benutzern dieses Angebots und dessenAnbieter regelt sich ausschließlich nach deutschem Recht.
(2) Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die auf dieser Homepagegegebenen Informationen nicht genutzt werden können, um Krankheiten oder Leidenselbst zu erkennen und zu therapieren.
Haftungsausschluß:
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Bildnachweis:
Luis Beilicke
Claudia Beilicke
shutterstock.com
Layout und Realisierung:
Claudia Beilicke mit Unterstützung von Ionos.de
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
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Behandlung:
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu denfreien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruhtauf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten.Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohneausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. DerHeilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag nach §§ 611-630BGB, der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilungoder Linderung der Krankheit verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe derVergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patientüberlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eineVergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB alsvereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nichtbestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2).Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nachbilligem Ermessen nach § 315 BGB. Dazu gilt das Gebührenverzeichnis fürHeilpraktiker (GebüH).
Honorar:
Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene Gebührenverzeichnis fürHeilpraktiker (GebüH) gibt für die meisten Ziffern Anhaltswerte für dieAbrechnung mit dem Patienten vor. Die GebüH wurde 1985 herausgegeben und istseitdem nicht mehr aktualisiert worden. Es erfolgte lediglich eineBerechnungsumstellung der DM auf den Euro. Dies hat zur Folge, dass eineAbrechnung nach GebüH für den Heilpraktiker in einer Vollzeiterwerbspraxisnicht mehr wirtschaftlich sein kann. Zum Erreichen der Wirtschaftlichkeit wirddie Naturheilpraxis Claudia Beilicke mindestens die Höchstsätze der GebüH, mitHinweis im Behandlungsvertrag unter Umständen auch über den Höchstsätzen derGebüH oder aber analog zur Gebührenordnung für Ärzte, die regelmäßigaktualisiert wird, abrechnen.
Die in der Rechnung aufgeführten Gebührenziffern beziehen sich auf dieDiagnose- und Therapiebezeichnung der durchgeführten Behandlung und nicht aufdie Honorarberechnung der GebüH.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischenNotwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oderprivaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zubegleichen.
Kostenübernahme:
Die Honorarkosten der Naturheilpraxis Claudia Beilicke werden von dengesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Die entstehenden Kosten der Naturheilpraxis Claudia Beilicke richten sichnach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenkassenoder auch private Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten dieBehandlungskosten nach jeweils unterschiedlichen Sätzen. Eine vollständigeErstattung der Behandlungskosten durch die Kostenträger kann die NaturheilpraxisClaudia Beilicke daher nicht garantieren, da die Übernahme der Kosten abhängigvon der individuellen Versicherungspolice ist. Die Kostenübernahme durchVersicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag)zwischen der Naturheilpraxis Claudia Beilicke und den Patienten. Die mit denPatienten vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe derVersicherungen unabhängig. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Versicherungdie Kosten übernimmt, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Versicherung.
Ausfallsentschädigung:
Vereinbarte Termine- auch solche, die telefonisch oder per E-Mailvereinbart wurden- sind für die Patienten verbindlich. Da die NaturheilpraxisClaudia Beilicke mit festen Terminen organisiert wird, werden die vereinbartenTermine nur für die jeweiligen Patienten freigehalten. Erscheint ein Patientnicht zum vereinbarten Leistungstermin oder sagt diesen Termin nicht mindestens24 Stunden im Voraus ab, ist die Naturheilpraxis Claudia Beilicke berechtigt,dem Patienten den nicht rechtzeitig abgesagten und/oder nicht wahrgenommenenTermin gemäß § 615 BGB in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch aufErsatzleistungen seitens der Patienten besteht nicht.
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